Die Istanbul-Konvention in Deutschland - was ist das eigentlich?
Die Istanbul-Konvention – Überblick
Das sogenannte Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, wurde im 11. Mai Jahr 2011 verabschiedet. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet, 34 der Mitgliedstaaten haben sie ratifiziert.
Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze ausgelegt werden müssen.Es handelt sich um ein international verbindliches Abkommen, das darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen umfassend zu verhindern und zu bekämpfen. Zentrale Handlungsfelder sind dabei Prävention, Schutz und Unterstützung der Betroffenen, strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter sowie die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in Recht und Gesellschaft.
Die Konvention umfasst 81 Artikel und verpflichtet die Vertragsstaaten zu weitreichenden Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt systematisch zu verhindern, Opfer wirksam zu schützen und Gewalt konsequent zu sanktionieren.
Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention
Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Staaten zu einer umfassenden und koordinierten Strategie gegen Gewalt. Im Mittelpunkt steht geschlechtsspezifische Gewalt, also Gewaltformen, die sich gezielt gegen Frauen richten oder Frauen in besonderem Maße betreffen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Die Konvention erlaubt es den Vertragsstaaten ausdrücklich, den Schutz auch auf Betroffene anderen Geschlechts auszudehnen.
Im Rahmen dieses ganzheitlichen Ansatzes sind die Staaten insbesondere verpflichtet zu:
Prävention: Förderung von Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung in der Gesellschaft.
Schutz und Unterstützung: Sicherstellung von Hilfsangeboten, Einsatz qualifizierter Fachkräfte sowie Bereitstellung ausreichender Schutzunterkünfte, insbesondere Frauenhäuser.
Strafverfolgung: Schaffung und Anwendung effektiver strafrechtlicher Regelungen zur Aufklärung und Ahndung von Gewalttaten.
Akutem Schutz: Möglichkeit schneller Schutzmaßnahmen wie Kontakt- und Näherungsverbote.
Berücksichtigung im Aufenthaltsrecht: Einbeziehung der Thematik in Asyl- und Aufenthaltsverfahren, einschließlich eigenständiger Aufenthaltstitel für Gewaltbetroffene.
Darüber hinaus verlangt die Konvention eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Schutz der Opfer und den Freiheitsrechten der gewaltausübenden Personen. Maßstab ist dabei stets ein opferzentrierter Sorgfaltsansatz.
Die Istanbul-Konvention in Deutschland
Die Istanbul-Konvention wurde am 11. Mai 2011 verabschiedet. Insgesamt haben 46 Mitgliedstaaten des Europarates das Übereinkommen unterzeichnet, davon haben 34 Staaten es ratifiziert.
Deutschland ratifizierte die Konvention im Oktober 2017. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist sie verbindlicher Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und dient als Auslegungshilfe für nationale Gesetze.
Die von der Bundesregierung erklärten Vorbehalte zu Artikel 44 und Artikel 59 sind zum 1. Februar 2023 ausgelaufen. Seitdem gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland ohne Einschränkungen.
Aktueller Handlungsbedarf und nächste Schritte
Trotz der rechtlichen Verbindlichkeit besteht weiterhin erheblicher Umsetzungsbedarf. Zu den zentralen noch offenen Maßnahmen zählen insbesondere:
der Aufbau einer staatlichen Koordinierungsstelle mit ausreichender finanzieller und personeller Ausstattung sowie enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren;
die Entwicklung und Umsetzung einer bundesweiten, ressortübergreifenden Strategie, die auch intersektionale Diskriminierungen berücksichtigt;
die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen;
der bedarfsgerechte und flächendeckende Ausbau des Hilfesystems für betroffene Frauen und Kinder;
die Anpassung des Aufenthaltsrechts infolge des Wegfalls der bisherigen Vorbehalte;
der Ausbau verbindlicher Fortbildungs- und Schulungsangebote für Berufsgruppen mit Kontakt zu Betroffenen oder Tätern, insbesondere in Justiz, Polizei, Gesundheits- und Sozialwesen.
Ausblick: Wie geht es weiter?
In den kommenden Jahren wird es entscheidend sein, die Istanbul-Konvention nicht nur formal, sondern auch praktisch vollständig umzusetzen. Dies erfordert eine nachhaltige Finanzierung, klare Zuständigkeiten und eine kontinuierliche Evaluation der bestehenden Maßnahmen. Die Überwachung durch internationale Gremien (insbesondere GREVIO) sowie der gesellschaftliche und politische Druck werden dabei eine wichtige Rolle spielen.
Langfristig soll die Konvention dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt strukturell zu reduzieren, Betroffene besser zu schützen und geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung konsequent zu bekämpfen.
Quellen: unwomen.de und Der Europarat: Hüter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für 700 Millionen Bürger - Portal
Verfasst: A. Hahn-K.